Hallo Webmaster! Schon vom neuen Telemediengesetz gehört?
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Das neue Telemediengesetz sieht vor, dass Ermittler Bestandsdaten bei Anbietern auch für die vorbeugende Straftatenbekämpfung abrufen können. Bei den Regeln zur Providerhaftung wird andererseits entgegen den Forderungen der Wirtschaft nicht nachgebessert.
Künftig soll nicht mehr zwischen Tele- und Mediendiensten unterschieden werden, die bislang unterschiedlich etwa im Teledienstegesetz (TDG) des Bundes und im Mediendienste-Staatsvertrag (MDStV) der Länder geregelt sind. Der Entwurf sieht dabei etwa vor, dass der herkömmliche Rundfunk, Live-Streaming oder Webcasting nicht zu den Telemediendiensten zählen. Auch die bloße Internet-Telefonie soll nicht darunterfallen.
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Das neue Telemediengesetz sieht vor, dass Ermittler Bestandsdaten bei Anbietern auch für die vorbeugende Straftatenbekämpfung abrufen können. Bei den Regeln zur Providerhaftung wird andererseits entgegen den Forderungen der Wirtschaft nicht nachgebessert.
Künftig soll nicht mehr zwischen Tele- und Mediendiensten unterschieden werden, die bislang unterschiedlich etwa im Teledienstegesetz (TDG) des Bundes und im Mediendienste-Staatsvertrag (MDStV) der Länder geregelt sind. Der Entwurf sieht dabei etwa vor, dass der herkömmliche Rundfunk, Live-Streaming oder Webcasting nicht zu den Telemediendiensten zählen. Auch die bloße Internet-Telefonie soll nicht darunterfallen.
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