Hi,
kennt sich hier jemand mit Softwarerecht aus?
Weil ich gerne wissen möchte, ob sich irgendwelche Konsequenzen ergeben,
wenn man eine Software (eine Grafikbearbeitungssoftware) nachbaut im :
-Aussehen (Fenster, Dialoge usw.)
-gleiche Funktionalität
-Eigenschaften von Objekten.
(Wie die Daten angezeigt werden usw.)
Vielen Dank im Voraus.
kennt sich hier jemand mit Softwarerecht aus?
Weil ich gerne wissen möchte, ob sich irgendwelche Konsequenzen ergeben,
wenn man eine Software (eine Grafikbearbeitungssoftware) nachbaut im :
-Aussehen (Fenster, Dialoge usw.)
-gleiche Funktionalität
-Eigenschaften von Objekten.
(Wie die Daten angezeigt werden usw.)
Vielen Dank im Voraus.