IP-Adressen Speicherung untersagt

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    • IP-Adressen Speicherung untersagt

      In einem jetzt veröffentlichten Urteil hat das Amtsgericht Berlin untersagt personenbezogene Daten einer Website über das Ende des jeweiligen Nutzungsvorgangs hinaus zu speichern.

      Insbesondere dürfen demnach IP-Adressen nicht archiviert werden. Mit den Netzkennungen sahen die Richter "es durch die Zusammenführung der personenbezogenen Daten mit Hilfe Dritter bereits jetzt ohne großen Aufwand in den meisten Fällen möglich", Internetnutzer zu identifizieren. [...] Die Aufbewahrung von Kommunikationsspuren wie IP-Adressen ermöglicht nach Ansicht des Gerichts, das Surf- und Suchverhalten von Internetnutzern detailliert nachzuvollziehen. Dies hatten Experten bei einer parlamentarischen Anhörung zur geplanten sechsmonatigen Vorratsspeicherung von Verbindungs- und Standortdaten teilweise angezweifelt.

      heise.de/newsticker/meldung/96781