Ungeschütztes WLAN wird bestraft
Betreiber von offenem WLAN werden vom Landgericht Hamburg als "Störer" eingstuft.
Ein offenes WLAN kann für dessen Betreiber unliebsame rechtliche Problem mit sich bringen. Das Landgericht Hamburg stellte kürzlich fest, dass WLAN-Betreiber für die Sicherung ihres Routers zu sorgen haben, anderenfalls liege ein Verstoß gegen zumutbare Prüfungspflichten vor.
Mehr auf Golem.de(C) http://www.golem.de/0609/47690.html
Betreiber von offenem WLAN werden vom Landgericht Hamburg als "Störer" eingstuft.
Ein offenes WLAN kann für dessen Betreiber unliebsame rechtliche Problem mit sich bringen. Das Landgericht Hamburg stellte kürzlich fest, dass WLAN-Betreiber für die Sicherung ihres Routers zu sorgen haben, anderenfalls liege ein Verstoß gegen zumutbare Prüfungspflichten vor.
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