Recht: Idee schützen

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  • Klar geht das. Mittels Urheberrecht.


    Urteil des OLG Köln vom 8. April 2005 Az. 6 U 194/04: Urheberschaftsberechtigung an Computerprogrammen: Beschränkter Schutz des „Schöpfers“ von Vorgaben für eine Software Leitsatz: Rechte nach § 69a UrhG kann nur der innehaben, der bestimmte von ihm selbst entwickelte oder von dritter Seite vorgegebene Aufgabenstellungen in ein Computerprogramm umsetzt. Die rein konzeptionellen Vorgaben - etwa in kaufmännischer und betriebswirtschaftlicher Hinsicht - sind kein nach dieser Vorschrift geschütztes „Entwurfsmaterial“, auch wenn sie für die Erstellung eines funktionstüchtigen Programms unerlässlich sind. Sie können allenfalls nach § 2 Abs. 1 Nr. 1 und 7 UrhG Schutz beanspruchen und dann zur Miturheberschaft an dem Gesamtwerk führen.


    Und darum ging es ja bei der Frage.

    klar, man kann nen patent drauf machen, hängt aber davon ab was es für nen programm ist, und ob es noch niemand erfunden hat.
    auserdem kostet das schützen was...


    Am 6. Juli 2005 stimmten mit großer (95-prozentiger) Mehrheit 648 von 680 Abgeordneten gegen die Richtlinie zur Patentierbarkeit „computerimplementierter Erfindungen“.


    Von daher auch falsch!

    Sehr detailierter Wikipedia-Artikel: de.wikipedia.org/wiki/Softwarepatente
  • Ok, sorry in der Kürze liegt nicht immer die Würze. BennyBunny hat natürlich recht, das Uhreberrecht schützt nur den Quellcode und das kompilierte Programm, nicht aber die Idee die dahinter steckt. Somit eignet es sich zwar, um für immer und ewig das Programm als Freeware zu deklarieren, nicht aber um die Idee vor Imitation zu schützen. Das Nachbauen der Software ist eine schwiriege angelegenheit, richtig Rechtssicherheit gibt es da glaube ich leider auch nicht. Zu prüfen wären aber im jedenfall Geschmacksmusterrecht und Gebrauchsmusterrecht. Ich muss mich leider auch noch ein weiteres mal korrigieren, oder zumindest präzisieren, denn auch wenn es das umstrittene "Softwarepatent" hierzulande noch nicht gibt, so ist es dennoch mögliche eine computerimplementierte Erfindung zu patentrechtlich schützen, wenn gewisse Vorraussetzungen erfüllt sind (steht in dem bereits erwähnten Wikiartikel).
    ~ mfg SeBa

    Ich beantworte keine PMs zu Computer-/Programmierproblemen. Bitte wendet euch an das entsprechende Forum.

    [Blockierte Grafik: http://i.creativecommons.org/l/by-sa/3.0/80x15.png]
  • BenyBunny: Dein Zitat ist leider völlig aus dem Zusammenhang gerissen. Die Abstimmung ist aus dem EU-Parlament (mir kam die Anzahl der Sitze komisch vor) und besagt nur, dass keine Richtline erlassen wurde, die festlegt, welche den Mitgliedstaaten vorschreibt, wie ihr nationales Recht mit Softwarepatenten umzugehen hat. Dass es keine EU weite Richtlinie gibt bedeutet aber letzendlich nur, dass es wohl keine einheitliche Reglung für diese Patente geben wird, nicht aber, dass es generell keine geben wird. Dein Zitat widerspricht der (richtigen) Aussage von michidk also nicht.
    ~ mfg SeBa

    Ich beantworte keine PMs zu Computer-/Programmierproblemen. Bitte wendet euch an das entsprechende Forum.

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  • vince schrieb:

    Man stelle sich mal vor, es gäbe nur 1 Betriebssystem, 1 Browser, 1 Textverarbeitungsprogramm, 1Virenscanner, 1 Community im Internet, 1 Forum , 1Suchmaschine ... usw :D


    Ich hatte mir vorgestellt das mein Programm Freeware ist. Und wie ich ein Programm für immer zur Freeware mache.

    Um Deiner Chaosvorstellung Einhalt zu bieten - ein Patent läuft ja aus und ist dann nicht mehr geschützt.

    Angenommen einer will Shareware draus machen oder Freeware das war meine Überlegung.

    Angenommen ich will ne Popelzählmaschine schreiben, braucht kein Mensch. Es wäre interessant wie ich die Idee schützen könnte.

    Das Recht kann auch die Richtung ändern, dann werde ich angeklagt weil ich gegen etwas verstoße. Deshalb ist es gut darüber zu schreiben/sprechen.

    mfg
  • Ich empfehle Dir eine beständige Lizenz zu nehmen und da speziell die GPL. Das beinhaltet zwar, dass jeder den SourceCode haben kann, bzw Du diesen zum Download anbieten MUSST (wenn digital vertrieben wird), aber es schützt Dich auch. Die GPL als auch die LGPL wurde bereits mehrfach in Europa gerichtlich durchgesetzt. Am Anfang ist es ein komisches Gefühl, dass jeder den Code haben kann, aber es wird besser je mehr man sich klarer wird, dass diese auch den besten Schutz bietet, wenn man dahinter kommt, dass jemand dagegen verstößt.
    Ansonsten gilt: Wenn Du als URHEBER des Programmes eine kommerzielle Nutzung in jeglicher Form untersagst, dann muss sich jeder dran halten. Wer es nicht tut, den kannst Du verklagen. Und eine selbst geschriebene Lizenz ist gültig, solange sie nicht geltendes Recht verstößt.
    Das beste ist, man investiert 100-200€ in einen Anwalt oder einen guten Jura-Studenten, der einem ein Dokument aufsetzt.
    Die Idee eines Programmes kannst Du nicht schützen, sonst gäbe es heute nicht so viele Egoshooter sondern unsere C-Hure Cormack hätte ein Patent darauf ;).
    lg

    ps.: Das hier ist eine Antwort nach bestem Wissen und Gewissen und auf keinen Fall rechtsverbindlich und ersetzt keine Beratung eines Winkel.. ehm Anwalts.
    Sometimes it pays to stay in bed in Monday, rather than spending the rest of the week debugging Monday's code. ~Dan Salomon