Artwork mit gekauften Elementen

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  • Artwork mit gekauften Elementen

    Hallo zusammen,

    ich bin neu hier und habe eine Frage. Ich gestalte gerade ein CD Cover für eine Band. Aus zeitlichen Gründen war ich jetzt nun angewiesen mir Grafikelemente bei Fotolia zu kaufen. Hier hab ich die Lizenzen erworben, die Grafiken zu verändern und kommerziell zu vervielfältigen. Nun habe ich diese in Verwendung und habe noch Schriftzüge Bilder (auch mit Lizenzen), eingefügt und bearbeitet. Nun geht es um die Vermerke auf der CD und die Frage: Darf ich meinen Namen hinter Artwork setzten? Die Bezugsquellen der Bilder und Grafiken kommen mit darunter.

    Vielen Dank für eine Antwort
  • Ne ne, so einfach ist das nicht. Eine reine Quellenangabe reicht nicht als "normalerweise ausreichend". Bei den Fotos hat der jeweilige Fotograf die Rechte daran (evtl. auch Dritte, da bestimmte Sachen abgebildet sind) und die weitere Nutzung muss dann klar definiert werden. Gerade wenn du soetwas kommerziell verwendest und die Bilder auf hunderten oder gar tausenden und mehr CDs abgedruckt werden, kannst du richtig Probleme bekommen, sofern du nicht die ausreichenden Rechte dafür gehabt hast.

    // Edit: natürlich keine Rechtsberatung. Die darf nur ein Anwalt geben :)
  • @Checkmatering: So einfach ist das - auch im Web - nicht. Wenn du für etwas ein Nutzungsrecht (typischer Fall von Lizenzen) erwirbst, hast du nicht automatisch das Recht damit zu machen was du gerade willst.

    Hier eine kleine Übersicht der Fotolia Nutzungsbedingungen:
    de.fotolia.com/Info/SizesAndUses

    Wenn ich das richtige sehe, muss man mindestens die Premium Abonnement-Lizenzen von den jeweiligen Bildern erwerben, damit man diese für den vom Themenstarter geplanten Zweck verwenden darf.

    @robin2000:
    Ich denke, dass du bei dieser Frage auch den Fotolia Support anschreiben kannst. Die werden dich sicherlich beraten, da sie ja auch was verkaufen wollen :)

    (Weiterhin gilt: keine Rechtsberatung, da ich nicht die notwendigen Qualifikationen dafür besitze)

    Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Szabo ()

  • in wiefern du das jeweilige bild für print verwenden darfst, hängt wie Szabo es richtig sagt von der jeweiligen lizenz ab. du kaufst bei fotolia kein bild, sondern eine nutzungslizenz für ein bild. Die Nutzungsbedingungen unterscheiden sich je nach Lizenz. Es gibt lizenzen da ist die verwertung im druck erlaubt und welche da ist es verboten. da musst du dich durch die fotolia lizenzbedingungen lesen, oder einen anwalt deiner wahl konsultieren, denn nur jene dürfen in deutschland rechtsberatung geben. daher ist dieser post auch KEINE rechtsberatung.
  • Hallo, Danke für die vielen Antworten.

    Wie beschrieben, hab ich die Lizenzen für die Bilder und die Grafik zur Verfielfältigung und bearbeitung erworben (Premium), ein Foto von einer Agentur musste ich nach Größe, wo das Bild auf der CD erscheint (spielt eine große Rolle ob innen oder aussen) und nach Auflage bezahlen, das passt also Rechtlich alles. Die Bilder sind in meine Grafiken eingebunden, die gekaufte Grafiken wurden von mir noch verändert. die Quellen sind auch angegeben. Ich habe also die gekauften Elemente nicht nur "zusammengeklebt" sondern daraus eine komplette Neugestaltung kreiert. Ich wollte nur noch mal sichergehen, ob ich das als mein Artwork bezeichnen darf. Das mit den Urheberrechten ist so ein Ding... Ich will nur verhindern, daß nachher einer kommt und sagt, moment mal, du hast zwar die Lizenz aber was hat dein Namen da zu suchen.
    Also noch mal Danke, ich hau meinen Namen jetzt drauf...

    Schönes WE an alle, Robin
  • Wenn's nicht einfach nur zusammengefügt ist, sondern du daraus wirklich was kreiert hast, sollte es für die Schöpfungshöhe sowieso reichen und als deine Arbeit kannst du das sowieso bezeichnen, da es ja auch deine Arbeit war. Die Einschränkung ist halt, dass du Dritte Quellen eingebunden hast, aber das Gesamte ist deine Arbeit.

    // Aber weiterhin keine Rechtsberatung, da kein Volljurist
  • Szabo schrieb:

    Wenn's nicht einfach nur zusammengefügt ist, sondern du daraus wirklich was kreiert hast, sollte es für die Schöpfungshöhe sowieso reichen und als deine Arbeit kannst du das sowieso bezeichnen, da es ja auch deine Arbeit war. Die Einschränkung ist halt, dass du Dritte Quellen eingebunden hast, aber das Gesamte ist deine Arbeit.

    // Aber weiterhin keine Rechtsberatung, da kein Volljurist

    jup dem kann ich zustimmen. sehe das genauso. wenn die lizenzen geklärt sind und dein werk eine gewisse schöpfungshöhe erreicht: dann ab dafür!

    im zweifel aber wie gesagt: Anwalt konsultieren.
  • Dies ist einer der Gründe, warum ich diese Plattformen nicht so mag.

    Fotolia sagt selber
    Alle Bilder auf der Fotoliaseite sind lizenzfrei und können weltweit, für die Erstellung von jeglicher Art gewerblicher oder privater Dokumente/Layouts, unabhängig von der Höhe der Auflage (z.B. in Printmedien) und ohne zeitliche Begrenzung genutzt werden.


    Den Aspekt des kreativen Schaffens - davon war ich sowieso ausgegangen, dass dieser vorliegt ;)
    =O