Gesetz zur Online-Durchsuchung

    • Gesetz zur Online-Durchsuchung

      Gesetz zur Online-Durchsuchung

      Mit den Stimmen von CDU und FDP hat der Landtag von Nordrhein-Westfalen am 20. Dezember 2006 eine Änderung des Verfassungsschutzgesetzes des Landes beschlossen. Demnach dürfen die Behörden auch mit rechtlicher Deckung private Computer unerkannt überwachen. Die SPD spricht von "digitalem Hausfriedensbruch"[...]

      Das nordrhein-westfälische Gesetz geht auf die Details einer Online-Durchsuchung nicht ein. Laut eines Interviews des ORF mit dem Geschäftsführer des österreichischen IT-Sicherheitsunternehmens Ikarus Software, Josef Pichlmayr, stehen den Behörden für solche Maßnahmen bereits effektive Mittel zur Verfügung. Laut Pichlmayr sind die so genannten "Baukasten-Trojaner", die auch Verfassungsschützer einsetzen sollen, in den letzten Jahren sehr viel effektiver geworden. Sie würden von den Ermittlern auch regelmäßig gegen Erkennungssysteme wie Virenscanner getestet, wobei sie nicht entdeckt würden.

      Pichlmayr verweist auf Erfahrungen in den USA, wo das FBI seit den 90er-Jahren ein System namens "Magic Lantern" einsetzen soll, das auf dem kommerziellen Trojaner "D.I.R.T." basiert, der von einem Privatunternehmen an Behörden verkauft wurde. Die Nachrichtenagentur AP hatte über "Magic Lantern" bereits Ende 2001 berichtet, die US-Behörden leugneten die Existenz des Projekts bisher nicht. Bei seiner Arbeit will der österreichische Sicherheitsexperte bereits auch einmal Signaturen eines D.I.R.T.-Trojaners entdeckt haben, dessen Herkunft sich aber nicht zweifelsfrei belegen ließ.

      via Golem http://www.golem.de/0612/49607.html
    • Nach Ansicht des BGH ist die verdeckte Online-Durchsuchung nicht mit einer Hausdurchsuchung gleichzusetzen, weil die Durchsuchung in der Strafprozessordnung als eine offen durchzuführende Ermittlungsmaßnahme geregelt ist. (Die Person muss anwesend sein.)

      Auch mit der Überwachung (zu der die Person selbstverständlich nicht informiert werden muss) sei die Online Durchsuchung nicht gleichzusetzen.

      Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble fordert eine baldige Gesetzesänderung. "Das ist formal dasselbe wie eine Hausdurchsuchung", sagte Schäuble Mitte Dezember 2006. "Aus ermittlungstaktischen Gründen ist es unerlässlich, dass die Strafverfolgungsbehörden die Möglichkeiten erhalten, eine Online-Durchsuchung nach entsprechender richterlicher Anordnung verdeckt durchführen zu können. Hierdurch können regelmäßig weitere Ermittlungsansätze gewonnen werden. Durch eine zeitnahe Anpassung der Strafprozessordnung muss eine Rechtsgrundlage für solche Ermittlungsmöglichkeiten geschaffen werden."
    • Das ist doch lächerlich. Wenns ein Trojaner ist, sollte die Virensoftware den erkennen - wenn das Gesetz vorsieht, dass Virenscanner den Trojaner nicht erkennen dürfen, öffnen sie Hackern Tür und Tor und man brauch so eine Software überhaupt nicht mehr.
      ~ mfg SeBa

      Ich beantworte keine PMs zu Computer-/Programmierproblemen. Bitte wendet euch an das entsprechende Forum.

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    • Nein, man hat den Export solcher Software in andere Länder verboten, da es ein allgemeines Exportverbot für Verschlüsselungssoftware (symmetrische Verschlüsselung mehr als 40Bit langen Schlüsseln) gab. PGP wurde deswegen abgetippt und als Buch exportiert.

      Sollte sowas bekanntwerden, würde ich Antivirensoftware aus anderen Ländern (z.B. Russland) installieren. Wie garantiert man, dass nur der Verfassungschutz auf meinen Rechner guckt? Wie will die Software, die sie einschleusen das sicherstellen.

      Link zum Thema: http://www.heise.de/newsticker/meldung/85101
      ~ mfg SeBa

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