Neues Telemediengesetz 2007

    • Neues Telemediengesetz 2007

      Hallo Webmaster! Schon vom neuen Telemediengesetz gehört?
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      Das neue Telemediengesetz sieht vor, dass Ermittler Bestandsdaten bei Anbietern auch für die vorbeugende Straftatenbekämpfung abrufen können. Bei den Regeln zur Providerhaftung wird andererseits entgegen den Forderungen der Wirtschaft nicht nachgebessert.

      Künftig soll nicht mehr zwischen Tele- und Mediendiensten unterschieden werden, die bislang unterschiedlich etwa im Teledienstegesetz (TDG) des Bundes und im Mediendienste-Staatsvertrag (MDStV) der Länder geregelt sind. Der Entwurf sieht dabei etwa vor, dass der herkömmliche Rundfunk, Live-Streaming oder Webcasting nicht zu den Telemediendiensten zählen. Auch die bloße Internet-Telefonie soll nicht darunterfallen.

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    • Da sich ja doch viele Webmaster hier rumtreiben:
      Was wisst ihr über das neue Gesetz?

      Hier z.B. Richtlinien, wie Geschäftsmail aussehen müssen:
      http://www.heise.de/resale/artikel/84557/0

      Es gibt schon Abmahnungen die einfach nur Geld einfordern, weil der Firmensitz vergessen wurde.

      Was mich aber viel mehr interessiert, ob denn jede Homepage die einen Counter einsetzt solche Datenschutzbestimmungen braucht? Und was ist mit den Webhostern? Dort werden die IP Adressen doch in den Logfiles gespeichert. Dann müssten die doch all ihre Kunden informieren....
      Ich blicke da noch nicht durch.

      Habt ihr gute Links?